Ihr kompetenter Kleincontainer Partner in der Region Holle und Umgebung

Ob Privat, Handwerk oder Industrie – als Ihr regionaler Partner liefern wir hochwertige Baustoffe und entsorgen Gartenabfälle fachgerecht. Schnell, zuverlässig und alles aus einer Hand.

Willkommen beim Containerdienst Jessel

Von der Schüttgut Lieferung bis zur Entsorgung von Gartenabfällen - Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in Holle und Umgebung.

Container 1,5 Kubikmeter

Container 1,5 m3

Ideal für kleinere Renovierungen, Gartenabfälle oder Entrümpelungen bei wenig Stellplatz.

Jetzte bestellen
Container 3,5 Kubikmeter

Container 3,5 m3

Unser Allrounder für Bauschutt, Erdaushub oder größere Mengen Sperrmüll und Baumischabfall.

Jetzt bestellen

Preisliste Containerdienst Jessel

Pro Container Gestellung
Container Typ Netto Brutto Einheit
Bauschuttcontainer: 1m³ 30,50€ 35,70€ pro Stück
Gittercontainer: 3m³ 46,50€ 93,45€ pro Stück
Nach 3 Tagen Standzeit 10,00€ 11,90€ pro Tag
Langzeitmiete nach vorheriger Absprache
Lieferung (über Bauschuttcontainer)
Material Netto Brutto Einheit
Kies 0/8 oder 0/16 65,00€ 77,35€ pro m³
Kies 8/16 oder 16/32 69,00€ 82,11€ pro m³
Sand 0/2 (gelb) 74,00€ 88,06€ pro m³
Sand 0/2 50,00€ 59,50€ pro m³
Holzhackschnitzel frisch nach Lagerbestand, auf Anfrage
Holz frisch nach Lagerbestand, auf Anfrage
Holz trocken nach Lagerbestand, auf Anfrage
Entsorgung (über Gittercontainer)
Abfallart Netto Brutto Einheit
Bio. Strauchschnitt, Rasen 22,50€ 26,78€ pro m³

Unsere Lieferzonen

Mit Zentrum in Holle liefern wir zuverlässig in einem Umkreis von bis zu 15 km. Entdecken Sie unsere Lieferzonen und die dazugehörigen Preise.

Zone 1 (bis 5 km)
46,00€
Holle, Sillium, Derneburg, Sottrum, Grasdorf, Astenbeck, Hackenstedt, Luttrum, Heersum, Söder
Zone 2 (bis 10 km)
48,00€
Bad Salzdetfurth, Schellerten, Söhlde, Bockenem, Nettlingen
Zone 3 (bis 15 km)
50,00€
Hildesheim, Harsum, Ilsede, Salzgitter (Bad, West), Diekholzen

Häufige Fragen zur Container-Bestellung

1. Muss ich eine Genehmigung einholen?

Ja. Falls der Container auf öffentlichem Grund (z. B. Straße, Gehweg oder Parkbucht) abgestellt werden soll, ist der Auftraggeber verpflichtet, vorab eine Stellplatzgenehmigung bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde (Bau- oder Ordnungsamt) einzuholen.

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung behördlicher Auflagen. Für Bußgelder oder Ordnungswidrigkeiten übernimmt der Dienstleister keine Haftung oder Kosten.

2. Wie muss der Container im öffentlichen Bereich abgesichert werden?

Der Container muss jederzeit gut sichtbar und vorschriftsmäßig abgesichert sein (z. B. durch Absperrband, Baken oder Beleuchtung). Besonders in Kurvenbereichen darf die Sicht für den Verkehr nicht beeinträchtigt werden.

Die Verantwortung für die fachgerechte Absicherung liegt während der gesamten Standzeit beim Mieter. Eventuelle Kosten aus Ordnungswidrigkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Wie hoch darf der Container beladen werden?

Bauschutt: Der Container darf maximal bis zur Oberkante (Ladekante) befüllt werden.

Grünschnitt: Es darf kein Material über den Rand ragen. Ein Verdichten oder „Stampfen" des Inhalts (z. B. mit einem Minibagger) ist strikt untersagt.

Wichtig: Überladene Container können aus Sicherheitsgründen nicht transportiert werden. In diesem Fall wird eine Fehlfahrt sowie die erneute Anfahrt automatisch in Rechnung gestellt.

4. Was darf in den Grünschnitt-Container?

Um eine fachgerechte Entsorgung zu garantieren, muss strikt zwischen kompostierbarem Grünschnitt und dickeren Holzresten (Häckselware) unterschieden werden.

Baumstämme, Wurzelstöcke (Strunken) oder stark erdartige Anhaftungen dürfen nicht im Grünschnitt-Container entsorgt werden; hierfür ist ein separater Container erforderlich.

Kosten für das nachträgliche Aussortieren oder zusätzliche Fahrten zur Entsorgungsstelle trägt der Auftraggeber.

5. Wer haftet für den Inhalt des Containers?

Der Containerdienst fungiert als Dienstleister für den Transport und die Zuführung zur fachgerechten Entsorgung.

Die Haftung für die Ladung und deren korrekte Deklaration verbleibt von der Befüllung bis zur endgültigen Annahme durch den Entsorgungsbetrieb vollständig beim Auftraggeber.

6. Können Standzeiten nachträglich verlängert werden?

Die Standzeiten müssen im Voraus verbindlich vereinbart werden. Da unsere Logistik fest auf diesen Zeitfenstern basiert, ist eine nachträgliche Verlängerung der Standzeit leider nicht möglich.

Bitte planen Sie Ihr Projekt daher großzügig.

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